Musikschule Herrmann


F.A.Q.

Stundenplaninfo

Frage: Wo erfahre ich meine Unterrichtszeit und Infos, wenn ich am Online- bzw. Präsenzunterricht teilnehmen möchte?

Antwort: Bei uns im Büro erfahren Sie alles, was für die erste Stunde nötig ist (Kontakt Lehrer*in für Unterrichtsabsprachen, Hygieneplan, Einverständniserklärung, Vertrag etc.). Bei Ihrer Lehrkraft erfahren Sie, wie die Organisation des Unterrichtes ist. Wann und an welchem Tag Sie Unterricht erhalten. Kontaktieren Sie sie bitte direkt.

Neue Entgeltordnung ab 8.2022

Frage: Gilt die neue Entgeltordnung auch für bestehende Verträge?

Antwort: Wir haben lange gezögert, die Entgelte zu erhöhen. Seit 3 Jahren konnten wir die Preise stabil halten. Aber jetzt durch massive Mieterhöhungen in allen 3 Stellen und die Explosion der Nebenkosten sehen wir uns gezwungen, die Entgelte für den Unterricht anzuheben. Auch unsere Verantwortung als Arbeitgeber müssen wir gerecht werden und die Honorare der Lehrer:innen anpassen. Wir hoffen aber, dass Sie mit unserer Arbeit so zufrieden sind, dass Sie diese Entscheidung mit uns tragen. Also ja, die neue Entgeltordnug gilt auch für bestehende Verträge. Jeder wird per Postbrief darüber informiert. Ihr Sonderkündigungsrecht in diesem Fall bleibt im Übrigen unberührt.

Händedesinfektion

Frage: Steht Händedesinfektion zur Verfügung?

Antwort: Nein. Wir verzichten darauf, weil in unserem Hygieneplan vorgesehen ist, dass die Lehrer und Schüler nach Betreten und vor Verlassen des Unterrichtsgebäudes ihre Hände gründlich 30 sec. mit Flüssigseife und Wasser reinigen. Es stehen genügend Waschmöglichkeiten zur Verfügung. Papiertücher ebenfalls.

Mund-Nasenbedeckung

Frage: Muss ich in der Musikschule eine Mund-Nasenbedeckung tragen?

Antwort: Im Moment ist dies bei uns nicht verpflichtend. Einige Lehrer:innen tragen aber aus persönlichem Schutzempfinden auch weiterhin eine Maske. Schüler:innen dürfen dies nach eigenem Ermessen bzw. in Absprache mit dem:r Lehrer:in auch gern tun.

Online-Unterricht in Coronazeiten und darüber hinaus

Frage: Ist der Online-Unterricht als Ersatz- und Nachholeunterricht ein vollwertiger Unterricht?

Antwort: Ja, absolut. Hochschulen bieten seit vielen Jahren schon Fernunterricht sowie Vorlesungen als Videoübertragung an. Unsere Lehrer nutzen verschiedene Online-Plattformen. Der Unterricht ist 1:1, also wie im regulären Einzelunterricht. Unsere Lehrer haben sich mit Ihrem Unterrichtskonzept an den Online-Unterricht angepasst. Sie können z.B. die Schüler zusätzlich mit Aufnahmen und Videos zum Mitspielen versorgen. Oder die Schüler schicken ihnen Videos von ihrem Arbeits- und Übestand, und der Lehrer wertet diese mit dem Schüler aus, gibt Tipps und neue Aufgaben. Der Online-Unterricht ist ein sehr guter Kompromiss, dass wir den Kontakt halten und weiter arbeiten können und vorallem den Schülern kein Unterricht verloren geht und diese sich auch in dieser Zeit weiter mit ihrem Instrument beschäftigen, eben dran bleiben. Onlineunterricht als Dauerlösung streben wir derzeit allerdings nicht an, denn Musikschule hat in unserem Verständnis etwas mit Begegnung und gemeinsamem Musizieren zu tun. Für Risikopersonen z.B. stellt der Onlineunterricht aber eine sehr gute Alternative dar. Oder wenn man z.B. ein halbes Jahr im Ausland ist und auf den Kontakt zum Lehrer und dessen Unterricht nicht verzichten möchte.

Qualifizierung der Lehrer

Frage: Wie sind Ihre Lehrer ausgebildet?

Antwort: Unsere Lehrer besitzen alle einen Hochschulabschluß bzw. erwerben ihn gerade. Sie werden bei uns also bestens musikalisch ausgebildet.

Teilzahlung monatlich

Frage: Kann ich den Rechnungsbetrag auch in monatlichen Teilen zahlen?

Antwort: Ja, das ist möglich. Sie müssen dazu selbst einen Dauerauftrag einrichten. Beachten Sie bitte, dass der Halbjahresbetrag auf 6 Monate aufgeteilt wird. Sie bezahlen also auch dann, wenn Ferien sind, da ja der Gesamtbetrag für 18 Unterrichtseinheiten pro Halbjahr abgezahlt wird. Unser Turnus für die monatliche Teilzahlung ist:< br /> 1. Halbjahr: März - August
2. Halbjahr: September - Februar
Sollten Sie mitten im Schuljahr anfangen und eine monatliche Teilzahlung wünschen, rufen Sie uns bitte an, damit wir den Vorgang besprechen können. Den genauen monatlichen Teilzahlungsbetrag entnehmen Sie bitte Ihrer Rechnung.

Teilzahlung

Frage: Ich möchte keine monatliche Teilzahlung, aber eine komplette Zahlung des Halbjahresbetrag schaffe ich derzeit nicht. Kann ich auch in z.B. 2 Teilen zahlen?

Antwort: Dies ist selbstverständlich möglich. Rufen Sie Frau Herrmann in der Buchhaltung an, sie bespricht alles weitere mit Ihnen.

Unterrichtsbeginn

Frage: Kann ich jederzeit den Unterricht beginnen, oder bin ich an die Schuljahresanfänge gebunden?

Antwort: Sie können jederzeit bei uns einsteigen und brauchen auch keine Vorkenntnisse. Der Rechnugsbetrag wird dann auch genau ausgerechnet, er ist dann also anteilig zum Halbjahresentgelt.

Kündigung

Frage: Wann kann ich kündigen?

Antwort: Sie können im Vertragsmodell wie folgt kündigen:
Schul-Jahresvertrag: zum Schuljahresende, schriftlich bis 31.5. einzureichen
Schul-Halbjahresvertrag: zum Ende 1.+ 2. Halbjahr, schriflich bis 31.12. und 31.5. einzureichen
Sie bekommen dann eine Kündigungsbestätigung. Sollte ein Härtefall eintreten (z.B. Umzug, Lehrstelle etc.) kann eine Sonderkündigung entgegengenommen werden.

Übrigens, ein Lehrerwechsel ist kein Kündigungsgrund. Ihr Vertrag läuft auf den Anspruch auf Instrumentalunterricht, nicht auf einen bestimmten Lehrer.

Sondervereinbarungen

Frage: Ich weiß noch nicht, ob ich in Kürze eine Lehrstelle oder ein Studium aufnehme. Kann ich dann kurzfristig kündigen?

Antwort: Dies ist eine Sondervereinbarung die Sie nach vorheriger Absprache mit der Musikschulleitung im Unterrichtsvertrag festhalten sollten. Sondervereinbarungen sind z.B. die Kündigungsfrist, eine Probezeit, etc.